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Eheverträge |
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Eheverträge
In einem Ehevertrag sollen wichtige, vor allem rechtliche, Dinge in einer Ehe geregelt werden. Wann dieser Ehevertrag allerdings abgeschlossen wird, bleibt den beiden Parteien überlassen. Einige setzen Eheverträge bereits vor ihrer Hochzeit auf, wiederum andere schließen ihn erst nach ihrer Hochzeit ab.
Die Regelungen in einem Ehevertrag beziehen sich hauptsächlich darauf, was nach einer Scheidung passiert. Da von einem Ehevertrag besonders nach der Scheidung enorm viel abhängen kann, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Rechtsberater einzuschalten, welcher einem beim Aufsetzen eines solchen Vertrages behilflich sein kann. Gültig werden Eheverträge allerdings erst dann, wenn sie von einem Notar beglaubigt worden ist. Beide Beteiligten müssen den vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen zustimmen und den Ehevertrag unterschreiben.
Ein wichtiger Punkt, welcher unbedingt in einem Ehevertrag geregelt werden sollte, ist der des Güterstandes. Man spricht hierbei häufig auch von einer Gütertrennung oder einer Gütergemeinschaft. Wenn darüber allerdings kein Vertrag abgeschlossen wird, geht man automatisch davon aus, dass die beiden Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft leben möchten. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner seine bestehenden und in der Ehe dazu kommenden Güter selbst behalten kann - sie sind sein alleiniges Eigentum. Erst im Falle einer Aufhebung der Ehe, etwa durch den Tod eines Ehepartners oder durch die Scheidung, findet dann ein Zugewinnausgleich statt. Dabei errechnet man den Zugewinn während der Ehe, indem man das Anfangsvermögen vom Endvermögen abzieht. Derjenige, welcher dabei den größeren Zugewinn hat, muss dem anderen den Zugewinnsausgleich bezahlen.
Wenn die Eheleute allerdings gehen solch eine Regelung sind, müssen sie vertraglich festhalten, ob sie in einer Gütertrennung oder in einer Gütergemeinschaft leben möchten. Bei der Gütertrennung behält jeder auch nach der Scheidung seine eigenen Besitztümer, ohne dass ein Zugewinnausgleich statt findet. Die Gütergemeinschaft hingegen ist in Deutschland äußerst selten geworden. Dabei werden die Besitztümer der Verheirateten zu einem gemeinschaftlichen Vermögen. Als letzte Möglichkeit des Güterstandes kann man vertraglich festhalten, dass es eine modifizierte Zugewinngemeinschaft geben soll. Bei jener kann man festlegen, dass man den Zugewinnausgleich nach einer Scheidung nicht wünscht
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